Wir vermitteln Ihnen sehr günstige Franken Finanzierungen und helfen Ihnen bei der Beschaffung der notwendigen Unterlagen.
Dabei gehen wir von dem Grundsatz:
„Finanzieren Sie Ihr Wohneigentum nur in der Währung, in der Sie auch nachhaltig Einkommen erzielen“
Deshalb ist es besonders für Grenzgänger sinnvoll, Immobilien in Schweizer Franken, bzw. über Schweizer Banken zu finanzieren.
Dabei sind nachfolgende Bedingungen bzw. Unterlagen zur Darlehensprüfung erforderlich:
Im süddeutschen Raum (ca. 100 km zur Landesgrenze Schweiz):
Belehnung von Wohnliegenschaften bis ca. 80 % des aktuellen Verkehrswertes.
Auch Neu- Umbaufinanzierung
Direkter Grundbucheintrag (Vorrangs frei) in Form einer Grundschuld (ohne Aval-
Kosten) Grundschuld-Nominalbetrag in EURO: mind. 110 % der Schuldsumme
(entsprechend einer Währungs-Marge von 10 %) und mit Unterwerfungsklausel gem.
ZPO 800
Darlehen bzw. Kreditbetrag ab CHF 200'000.-
Kündigung
a) variable Hypotheken gegenseitig jederzeit auf 3 Monate
b) Festhypotheken unkündbar / Sondertilgungen ausgeschlossen
Tilgung: mind. 1 % pro Jahr der Anfangsschuld
Gebühren: Auszahlung (Überweisung) des Darlehens erfolgt in EURO (Absicherung mittels eines
Devisentermingeschäft möglich) bzw. in CHF bei Hypotheken-Ablösungen in CHF.
Auszahlung 100 %, einmalige Bearbeitungsgebühren nach Aufwand (mind. CHF 300.--)
Grundbuch- und Notarkosten, externe Schätzungskosten, Überweisungsgebühren usw. gehen zulasten des Kreditnehmers
Benötigte Prüfungsunterlagen:
Für das Projekt:
- Aktueller Grundbuchauszug, nicht älter als 3 Monate Grundbuchamt (Amtsgericht) (oder Vollmacht zur Grundbucheinsicht) bzw. Notar oder Abschrift des Kaufvertrages
- Satz einfacher Baupläne (Grundriss-, Schnitt-,Architekt ,Ansichtszeichnung)
- amtlicher Lageplan (Flurkartenabzeichnung) mit Kataster-/Vermessungsamt eingezeichnetem Gebäudegrundriss
- Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 227 Architekt
- Berechnung der Wohn- und Nutzflächen nach DIN 283 Architekt
- Erbbaurechtsvertrag bei Erbbaurecht Notar
- Gebäudeversicherungs-Nachweis
- Lichtbilder (Fotos) vom bestehenden Gebäude (jetziger Zustand, verschiedene Seiten)
- Nachweis der Gesamtgestehungskosten z.B. Kaufvertrag und Nachweis der Eigenleistungen
- Nachweise zum Finanzierungsplan
- Baubeschreibung Architekt, Bauträger, Makler
- Mietverträge bei Fremdvermietung
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- Bei Eigentumswohnungen zusätzlich:
- Teilungserklärung/Aufteilungsplan
- Protokoll letzter Eigentümerversammlung
- Wirtschaftsplan für laufendes Wirtschaftsjahr
- Vor der Auszahlung von Kaufpreisen benötigen wir zusätzlich:
- notariell beglaubigte Abschrift des Kaufvertrages
- Treuhandauftrag
- Freistellungsverpflichtung der Verkäuferbank (z.B. bei STW-Überbauungen)
- aktueller Kontoauszug (bei Umfinanzierungen) bzw. Ablöse-Bedingungen
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- Zur Person (Kreditnehmer):
- amtliches Ausweispapier
- Kopie Einkommenssteuerbescheid (Offenlegen der finanziellen Verhältnisse)
- Einkommens- und Vermögensstatus (bei Bedarf kann Excel-Tabelle zugestellt werden)
- Lohn- / Gehaltsnachweis des laufenden Jahres (3 aktuelle Abrechnungen)
- Jahresabschlussunterlagen bei Selbständigen bzw. Einnahme-und Überschussrechnung für Freiberufler
- Nachweis Eigenmittel (z.B. Kontoauszüge)
- Selbstauskunft Schufa (für jeden Kreditnehmer)
- Pensionskassen-Ausweis (BVG), wenn in der Schweiz beschäftigt.