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Wir vermitteln Ihnen sehr günstige Franken Finanzierungen und helfen Ihnen bei der Beschaffung der notwendigen Unterlagen.

Dabei gehen wir von dem Grundsatz:

„Finanzieren Sie Ihr Wohneigentum nur in der Währung, in der Sie auch nachhaltig Einkommen erzielen

Deshalb ist es besonders für Grenzgänger sinnvoll,  Immobilien in Schweizer Franken, bzw. über Schweizer Banken zu finanzieren.

Dabei sind nachfolgende Bedingungen bzw. Unterlagen zur Darlehensprüfung erforderlich:

Im süddeutschen Raum (ca. 100 km zur Landesgrenze Schweiz):

Belehnung von Wohnliegenschaften bis ca. 80 % des aktuellen Verkehrswertes.

Auch Neu- Umbaufinanzierung

Direkter Grundbucheintrag (Vorrangs frei) in Form einer Grundschuld (ohne Aval-

Kosten) Grundschuld-Nominalbetrag in EURO: mind. 110 % der Schuldsumme

(entsprechend einer Währungs-Marge von 10 %) und mit Unterwerfungsklausel gem.

ZPO 800

Darlehen bzw. Kreditbetrag ab CHF 200'000.-

 

Kündigung

a) variable Hypotheken gegenseitig jederzeit auf 3 Monate

b) Festhypotheken unkündbar / Sondertilgungen ausgeschlossen

Tilgung: mind. 1 % pro Jahr der Anfangsschuld

Gebühren: Auszahlung (Überweisung) des Darlehens erfolgt in EURO (Absicherung mittels eines

Devisentermingeschäft möglich) bzw. in CHF bei Hypotheken-Ablösungen in CHF.

Auszahlung 100 %, einmalige Bearbeitungsgebühren nach Aufwand (mind. CHF 300.--)

Grundbuch- und Notarkosten, externe Schätzungskosten, Überweisungsgebühren usw. gehen zulasten des Kreditnehmers

Benötigte Prüfungsunterlagen:

Für das Projekt:

  1. Aktueller Grundbuchauszug, nicht älter als 3 Monate Grundbuchamt (Amtsgericht) (oder Vollmacht zur Grundbucheinsicht) bzw. Notar  oder Abschrift des Kaufvertrages 
  2. Satz einfacher Baupläne (Grundriss-, Schnitt-,Architekt ,Ansichtszeichnung) 
  3. amtlicher Lageplan (Flurkartenabzeichnung) mit Kataster-/Vermessungsamt eingezeichnetem Gebäudegrundriss 
  4. Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 227 Architekt 
  5. Berechnung der Wohn- und Nutzflächen nach DIN 283 Architekt 
  6. Erbbaurechtsvertrag bei Erbbaurecht Notar
  7. Gebäudeversicherungs-Nachweis 
  8. Lichtbilder (Fotos) vom bestehenden Gebäude (jetziger Zustand, verschiedene Seiten)
  9. Nachweis der Gesamtgestehungskosten z.B. Kaufvertrag und Nachweis der Eigenleistungen
  10. Nachweise zum Finanzierungsplan
  11. Baubeschreibung Architekt, Bauträger, Makler 
  12. Mietverträge bei Fremdvermietung
  13.  
  14. Bei Eigentumswohnungen zusätzlich: 
  15. Teilungserklärung/Aufteilungsplan
  16. Protokoll letzter Eigentümerversammlung
  17. Wirtschaftsplan für laufendes Wirtschaftsjahr
  18. Vor der Auszahlung von Kaufpreisen benötigen wir zusätzlich: 
  19. notariell beglaubigte Abschrift des Kaufvertrages 
  20. Treuhandauftrag
  21. Freistellungsverpflichtung der Verkäuferbank (z.B. bei STW-Überbauungen)
  22. aktueller Kontoauszug (bei Umfinanzierungen) bzw. Ablöse-Bedingungen
  23.  
  24. Zur Person (Kreditnehmer):
  25. amtliches Ausweispapier
  26. Kopie Einkommenssteuerbescheid (Offenlegen der finanziellen Verhältnisse) 
  27. Einkommens- und Vermögensstatus (bei Bedarf kann Excel-Tabelle zugestellt werden) 
  28. Lohn- / Gehaltsnachweis des laufenden Jahres (3 aktuelle Abrechnungen)
  29. Jahresabschlussunterlagen bei Selbständigen bzw. Einnahme-und Überschussrechnung für Freiberufler 
  30. Nachweis Eigenmittel (z.B. Kontoauszüge) 
  31. Selbstauskunft Schufa (für jeden Kreditnehmer) 
  32. Pensionskassen-Ausweis (BVG), wenn in der Schweiz beschäftigt.

 

 

Dr. Rainer Hartmann & Partner AG Langegasse 101 CH-4104 Oberwil | mail@drhartmannpartner.com